Mach Mal Laut!-Vermietung von Veranstaltungstechnik
AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentum
Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.


Pflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen.Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werdendie Mietgegenstände nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.


Haftung
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die aufgeführten Sachenin ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Mängel bestehen nicht. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.


Versicherung/ Schäden
Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert. Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten Sachen, die durch den Mieter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
RückgabeDie Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und sauber verpackt zurückzugeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Mietsachen ist ausgeschlossen.


Allgemeines
Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall vor.
Sollten bei der Einweisung am Tag der Übergabe der Mietsachen, nicht alle zusätzlichen Geräte (z.B. Laptop, Player, usw.), welche der Mieter zusätzlich an die Mietsachen anschließen möchte, verfügbar sein, so haftet bei Nichtfunktionieren, NICHT der Vermieter. Eine Mietkürzung diesbezüglich ist ausgeschlossen.


Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Würzburg.